Verhinderung eines COVID-19-Ausbruchs in Haftanstalten: eine anspruchsvolle doch zugleich unerlässliche Aufgabe für die Behörden

Press Centre, Ministry of Health, Kyrgyzstan

Simulationsübung für die Bereitschaftsplanung in Zusammenhang mit COVID-19 in Kirgisistan.

Presse- und Medienkontakt:

Tina Kiaer
WHO-Regionalbüro für Europa
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E-Mail: kiaert@who.int

Das WHO-Regionalbüro für Europa veröffentlichte heute vorläufige Empfehlungen zum Umgang mit der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs unter dem Titel „Bereitschaftsplanung für sowie Prävention und Bekämpfung von COVID-19 in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs“.

Die Empfehlungen enthalten nützliche Informationen für Mitarbeiter von und Gesundheitsfachkräfte in Haftanstalten sowie für Strafvollzugsbehörden. Sie erläutern Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung eines möglichen Krankheitsausbruchs und betonen wichtige Menschenrechtselemente, die es im Kampf gegen COVID-19 in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs zu achten gilt. Der Zugang zu Informationen sowie eine angemessene Gesundheitsversorgung, u. a. für psychische Erkrankungen, sind grundlegende Aspekte im Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte in derartigen Einrichtungen.

Die Eindämmung der Ausbreitung der Infektion in derartigen Umfeldern ist entscheidend, um große Ausbrüche von COVID-19 zu verhindern. Ziel der Empfehlungen ist der Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden aller Menschen, die in derartigen Umfeldern leben und arbeiten und solche Einrichtungen besuchen sowie der Allgemeinbevölkerung insgesamt. Menschen im Freiheitsentzug sowie jene, die in geschlossenen Umfeldern in ihrer unmittelbarer Nähe leben oder arbeiten, haben voraussichtlich ein höheres Risiko, an COVID-19 zu erkranken, als die allgemeine Bevölkerung. Darüber hinaus können Haftanstalten die Übertragung von COVID-19 über ihre Grenzen hinaus verstärken. Den neu veröffentlichten Empfehlungen der WHO zufolge könnten die globalen Bemühungen um eine Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 ohne angemessene Vorkehrungen zur Infektionskontrolle innerhalb von Haftanstalten scheitern.

Das Risiko einer Einschleppung der Krankheit in Haftanstalten oder andere Einrichtungen des Strafvollzugs ist von Land zu Land unterschiedlich. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, das Risiko eines Auftretens der Krankheit in diesen Umfeldern so gering wie möglich zu halten. Der Umgang mit Krankheitsausbrüchen im Strafvollzug, wo Menschen in unmittelbarer Nähe zueinander untergebracht sind, war noch nie leicht. COVID-19 macht diese Aufgabe zu einer Herausforderung, da die Krankheit in vielen Fällen als eine milde Atemwegserkrankung auftritt und schleichend beginnt.

Die Empfehlungen der WHO enthalten die jüngsten Erkenntnisse zu den Anzeichen für und Symptomen von COVID-19 sowie Hinweise auf Präventions- und Bewältigungsmaßnahmen, die in Verdachtsfällen sowie bei wahrscheinlichen und bestätigten Fällen einer Infektion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in einer Haftanstalt ergriffen werden sollten.

Um den Ausbruch von COVID-19 in Haftanstalten wirksam bekämpfen zu können, müssen staatliche Einrichtungen ein hochmodernes Koordinationssystem einrichten, welches das Gesundheits- und Rechtswesen zusammenführt, die Mitarbeiter von Haftanstalten mit aktuellen Informationen versorgt und gewährleistet, dass in den Einrichtungen sämtliche Menschenrechte geachtet werden. Eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite erfordert eine globale Reaktion, die auch die Ergreifung von Maßnahmen innerhalb von Haftanstalten und anderen geschlossenen Umfeldern umfasst.

Der COVID-19-Ausbruch wurde erstmals in Wuhan (China) entdeckt und entwickelt sich derzeit rasch in verschiedenen Ländern der Europäischen Region und in anderen Regionen der Welt. Am 30. Januar 2020 erklärte der WHO-Generaldirektor, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, den gegenwärtigen Ausbruch zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite.