Ebola-Ausbruch in Westafrika zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite erklärt
Die Generaldirektorin der WHO erklärte am 8. August den Ebola-Ausbruch gemäß den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 (IGV) zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite. Nach der H1N1-Pandemie im Jahr 2009 und der internationalen Ausbreitung des Polio-Wildvirus ist dies das dritte Mal, dass die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausruft.
Dies erfolgte auf Anraten des Notfallausschusses, der während seiner Zusammenkunft am 6. und 7. August einmütig feststellte, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dabei stützt er sich auf folgende Überlegungen:
- Der Ebola-Ausbruch in Westafrika ist ein außergewöhnliches Ereignis und stellt eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit in anderen Staaten dar.
- Die Konsequenzen einer weiteren internationalen Ausbreitung könnten wegen der Gefährlichkeit des Virus und der häufigen Ansteckung in Gemeinschaft wie Gesundheitswesen angesichts schwacher Gesundheitssysteme der derzeit betroffenen und am stärksten gefährdeten Länder gravierend sein.
- Eine koordinierte internationale Reaktion erscheint unabdingbar, um die weitere Ausbreitung von Ebola zu verhindern und die Krankheit zu besiegen.
Der Notfallausschuss riet der Generaldirektorin dazu, aufgrund des Ernstes der Lage drei Bündel von Gegenmaßnahmen zu verkündigen. Diese bestehen aus unterschiedlichen gesundheitlichen Maßnahmen, die je nach Betroffenheit durchzuführen sind:
- in Staaten, in denen Ebola-Übertragungen vorkommen,
- in Staaten, in denen womöglich ein Ebola-Fall vorliegt oder schon bestätigt wurde, sowie in Anrainerstaaten zu den betroffenen Ländern,
- in allen übrigen Staaten.
Die Generaldirektorin befürwortet die Ratschläge des Ausschusses und gab gemäß IGV zeitlich befristete Empfehlungen heraus, die seit dem 8. August 2014 Gültigkeit besitzen. Nach drei Monaten wird der Notfallausschuss die Lage erneut bewerten.
Dieser Ebola-Ausbruch begann im Dezember 2013 in Guinea. Mittlerweile sind neben Guinea auch Liberia, Nigeria und Sierra Leone betroffen. Am 4. August 2014 hatten diese Länder 1711 Fälle gemeldet (1070 bestätigt, 436 wahrscheinlich, 205 vermutlich), darunter 932 Fälle mit tödlichem Ausgang. Dies ist der größte Ebola-Ausbruch, der jemals registriert wurde. Als Reaktion auf den Ausbruch haben einige nicht betroffene Länder eine Reihe von Empfehlungen in Bezug auf Reisen und Vorsichtsmaßnahmen herausgegeben.
Empfehlungen für alle Staaten
Um eine Einschleppung von Ebola zu verhindern, empfiehlt die WHO allen Staaten wachsam zu bleiben und ihre Gesundheitssysteme angemessen vorzubereiten. Dies gilt für alle Länder der Europäischen Region und die WHO steht bereit, sie in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und weiteren europäischen Agenturen zu unterstützen. Einzelheiten:
- Eine generelle Beschränkung des internationalen Reise- und Handelsverkehrs wird nicht empfohlen. Einschränkungen für die Reise von Ebola-Patienten und Kontaktpersonen sollten gemäß den Empfehlungen umgesetzt werden.
- Die Staaten sollten für Reisende in von Ebola betroffene oder bedrohte Gebiete die maßgeblichen Informationen zu Risiken, Maßnahmen zu deren Minimierung und zur Handhabung der Ansteckungsgefahren geben.
- Die Staaten sollten sich auf die Aufdeckung, Untersuchung und Handhabung von Ebola-Fällen vorbereiten. Dazu gehört der Zugang zu geeigneten Diagnoselabors und gegebenenfalls die richtige Behandlung von Reisenden aus von Ebola betroffenen Gebieten bei Ankunft an internationalen Flughäfen oder wichtigen Grenzübergangsstellen, die an unerklärlichem Fieber leiden.
- Die Öffentlichkeit sollte präzise und relevant über den Ebola-Ausbruch sowie Maßnahmen zur Verringerung der Risiken informiert werden.
- Die Staaten sollten sich auf die Evakuierung und Repatriierung von Staatsangehörigen (etwa Gesundheitspersonal) vorbereiten, die sich mit Ebola angesteckt haben könnten.