Zusammenarbeit zwischen WHO und Gesundheitsbehörden in der Europäischen Region nach Ausbruch des Lassafiebers in Sierra Leone

Nach Berichten über einen Lassafieber-Ausbruch in Sierra Leone arbeitet das WHO-Regionalbüro für Europa eng mit Partnerorganisationen und Gesundheitsbehörden in verschiedenen Mitgliedstaaten zusammen.

Die nationale Anlaufstelle der Niederlande für die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) informierte die WHO über zwei importierte Krankheitsfälle. Die zwei niederländischen Ärzte hatten in den Tagen unmittelbar nach Durchführung eines chirurgischen Eingriffs im Masanga-Krankenhaus in Sierra Leone Symptome entwickelt und waren in die Niederlande zurückgekehrt. Einer der beiden verstarb in der Nacht des 23. November 2019.

Das im Distrikt Tonkolili in Sierra Leone liegende Masanga-Krankenhaus wird durch verschiedene nichtstaatliche Organisationen unterstützt. Internationales Gesundheitspersonal und Forscher aus Ländern wie Dänemark, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich arbeiten dort Seite an Seite mit dem einheimischen Gesundheitspersonal. In diesen wie anderen Ländern und in Sierra Leone wird gemäß den Vorschriften eine Rückverfolgung von Kontaktpersonen und eine entsprechende Überwachung durchgeführt.

Bedienstete des WHO-Regionalbüros für Europa koordinierten mit den betroffenen Mitgliedstaaten in der Europäischen Region Sofortmaßnahmen und kommunizierten im Zuge des länder- und regionsübergreifenden Ereignisses in Echtzeit mit den nationalen IGV-Anlaufstellen und anderen WHO-Büros.

Das Lassafieber ist in Sierra Leone endemisch und sporadische Fälle wurden in der Vergangenheit auch aus anderen endemischen Ländern wie Liberia, Nigeria und Togo in die Europäische Region eingeschleppt. Daten zu den jüngsten importierten Fällen zeigen, dass eine sekundäre Übertragung des Lassafiebers nur sehr selten vorkommt, wenn die Standardverfahren für den Infektionsschutz eingehalten werden.

Gesundheitsfachkräfte sollten bei der Versorgung aller Patienten konsequent die standardmäßigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Infektionen in Gesundheitseinrichtungen zu verhindern. Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Kontakte, einschließlich Isolation, sollten bei der Behandlung von Patienten mit vermuteter oder bestätigter Erkrankung an Lassafieber und beim Umgang mit deren klinischen Proben oder Körperflüssigkeiten strikt eingehalten werden.

Beim Lassafieber handelt es sich um ein akutes virales hämorrhagisches Fieber, das über mit dem Urin oder Kot von Nagetieren kontaminierte Nahrungsmittel oder Haushaltsartikel auf den Menschen übertragen wird. Auch eine Infektion von Mensch zu Mensch sowie eine Laborinfektion ist durch den direkten Kontakt mit dem Blut, Urin, Kot oder anderen Körperflüssigkeiten einer erkrankten Person möglich. Die allgemeine Letalität liegt bei 1%. Unter Patienten, die mit einer schweren Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert werden, liegt sie bei 15%.

Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ereignisse sowie die Risikobewertung und Empfehlungen der WHO sind über den nachstehenden Link zugänglich.