Wahlverfahren

Wahl des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin

Der Regionaldirektor bzw. die Regionaldirektorin wird vom Exekutivrat der WHO im Einvernehmen mit dem WHO-Regionalkomitee für Europa ernannt. Die Ernennung des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin erfolgt für eine Amtszeit von fünf Jahren und kann nur einmal erneuert werden.

Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin teilt jedem Mitglied der Europäischen Region spätestens elf Monate vor Eröffnung der Tagung des Regionalkomitees, auf der eine Person für das Amt des Regionaldirektors nominiert werden soll, mit, dass er bzw. sie Vorschläge mit Namen von Bewerbern für die Nominierung entgegennimmt. Jeder Mitgliedstaat in der Europäischen Region kann den Namen einer oder mehrerer Personen für das Amt des Regionaldirektors vorschlagen. Die Wahl des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin erfolgt in geheimer Abstimmung in einer geschlossenen Sitzung des Regionalkomitees.

Am 3. Februar 2020 stimmte der Exekutivrat der WHO der Nominierung von Dr. Hans Kluge für das Amt des WHO-Regionaldirektors für Europa zu.