Prävention und Bekämpfung von COVID-19 in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs

Menschen im Freiheitsentzug, etwa in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs, sind stärker durch den Ausbruch der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) gefährdet. Häftlinge leben auf engem Raum und können daher zu einer Quelle der Infektion und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten innerhalb von Haftanstalten sowie darüber hinaus werden.

Mit Ausbreitung der Pandemie wird die Ergreifung von Maßnahmen gegen COVID-19 in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs zunehmend herausfordernd und erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Die Bemühungen zur Eindämmung von COVID-19 in der Gesellschaft werden voraussichtlich scheitern, sofern nicht auch in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Krankheit ergriffen und Tests durchgeführt werden und die Behandlung und Pflege von Patienten erfolgt.

Gesundheit im Strafvollzug ist Teil der Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens, um zu gewährleisten, dass niemand zurückgelassen wird. Im Rahmen der Gegenmaßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens hat die WHO gemeinsam mit Partnerorganisationen eine Reihe neuer Materialien zur Bereitschaftsplanung für sowie Prävention und Bekämpfung von COVID-19 in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs ausgearbeitet.

Download guidance as PDF

Warum sind Häftlinge besonders stark durch COVID-19 gefährdet?

Menschen in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs leben in einer geschlossenen Umgebung und auf engem Raum miteinander. Diese Bedingungen begünstigen die Übertragung von Krankheiten. Darüber hinaus haben sie eine größere zugrunde liegende Krankheitslast und größere Gesundheitsprobleme als die Allgemeinbevölkerung und weisen häufig eine erhöhte Exposition gegenüber Risiken wie Rauchen, schlechte Hygiene und eine schwache Immunabwehr aufgrund von Stress, schlechter Ernährung oder bestehenden Krankheiten auf. All diese Faktoren machen Häftlinge anfälliger für Infektionen.


Zum Seitenanfang

Sollten alle verurteilten Menschen, die neu inhaftiert werden, untersucht werden?

Alle neuen Häftlinge sollten beim Antreten ihrer Haftstrafe auf Fieber und Symptome von Erkrankungen der unteren Atemwege untersucht werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Menschen mit ansteckenden Krankheiten gewidmet werden. Weisen sie Symptome auf, die jenen von COVID-19 entsprechen, oder wurden sie bereits im Vorfeld mit COVID-19 diagnostiziert und zeigen weiterhin entsprechende Symptome, sollten sie isoliert werden bis eine weitere medizinische Beurteilung und weitere Tests möglich sind.


Zum Seitenanfang

Sollten alle neu inhaftierten Menschen 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden?

Es ist kostenwirksamer, neu inhaftierte Menschen zu untersuchen. Eine unnötige Isolation kann sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken.


Zum Seitenanfang

Sollten Bedienstete im Strafvollzug untersucht werden?

Für Bedienstete im Strafvollzug, darunter Wärter und Gesundheitspersonal, sollten ein Triage-System zur Beurteilung individueller Risiken und Untersuchungen auf Fieber und Symptome von Erkrankungen der unteren Atemwege eingeführt werden. Das Grundprinzip sollte sein, die Einführung von COVID-19 in Haftanstalten zu verhindern bzw. zu begrenzen.


Zum Seitenanfang

Was ist mit Besuchern – sollten sie untersucht werden?

Triage, Risikobewertung bzw. Untersuchungen beim Zutritt zu Haftanstalten sollten auch Besucher und alle die Haftanstalt betretenden Menschen umfassen, unabhängig davon, ob es in der Gesellschaft Verdachtsfälle gibt. Die Risikobewertung besteht darin, Informationen über das Auftreten von Husten bzw. Kurzatmigkeit in der Vergangenheit, Auslandsaufenthalte in jüngster Zeit oder die Herkunft aus betroffenen Gebieten sowie mögliche Kontakte mit bestätigten Fällen in den letzten 14 Tagen zu erfassen.


Zum Seitenanfang

Sollte Besuchern während des COVID-19-Ausbruchs weiterhin der Zutritt zu Haftanstalten erlaubt sein?

Entscheidungen hinsichtlich der Be- bzw. Einschränkung von Besuchen sollten die Folgen für das psychische Wohlbefinden der Häftlinge und die Zunahme von Angstzuständen berücksichtigen, die durch die Trennung von Familie und Freunden und der Außenwelt hervorgerufen werden können. Ein Besuchsverbot zum Schutz der Haftanstalten vor COVID-19 kann zu Gewalt führen. Daher sollten zunächst andere Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die Besuche ohne direkten Kontakt ermöglichen, etwa die Einführung von Videokonferenzen (etwa über Skype).


Zum Seitenanfang

Sollte Inspektionsstellen der Zugang zu Haftanstalten verwehrt werden?

Auch unter den Umständen des COVID-19-Ausbruchs sollte Inspektionsstellen, deren Aufgabe darin besteht, Folter und andere grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Formen der Behandlung oder Bestrafung zu verhindern, gemäß den Bestimmungen des Mandats der jeweiligen Stelle weiterhin Zugang zu allen Menschen im Freiheitsentzug, die in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs leben (auch jenen in Isolation), gewährt werden.


Zum Seitenanfang

Sollten Häftlinge, die Symptome zeigen, isoliert werden?

Jeder, der Symptome aufweist, sollte isoliert werden bis eine weitere Beurteilung und – falls nötig – weitere Tests möglich sind. Eine frühzeitige Isolation in Haftanstalten ist wichtig, doch sollten alle Fälle individuell beurteilt und im Falle eines schweren Verlaufs an Krankenhäuser überwiesen werden.


Zum Seitenanfang

Wie ist vorzugehen, wenn eine Haftstrafe abgesessen wurde und der Häftling sich zu diesem Zeitpunkt in Quarantäne befindet?

Die für die Gesundheit im Strafvollzug zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die entlassene Person eine Anlaufstelle hat, wo sie die Quarantäne fortführen kann. Die lokalen Behörden sollten über die Entlassung des jeweiligen Häftlings informiert werden, um eine Weiterverfolgung zu gewährleisten.


Zum Seitenanfang

Wie ist vorzugehen, wenn ein positiv getesteter (oder auf Testergebnisse wartender) Häftling in ein Krankenhaus (oder eine andere medizinische Einrichtung) verlegt wird?

Die aufnehmende Einrichtung sollte über den COVID-19-Status des Häftlings (bestätigter Fall oder Verdachtsfall) informiert werden, damit sie in der Lage ist, eine entsprechende Isolierung vorzunehmen.


Zum Seitenanfang

Welches sind die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, die in Haftanstalten umgesetzt werden können?

Empfohlen werden die folgenden acht Hauptmaßnahmen:

  1. Untersuchungen und Risikobewertung sollten bei allen eine Haftanstalt betretenden Menschen vorgenommen werden;
  2. auch bei der Entlassung von Häftlingen sollten ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden;
  3. die Säuberung und Desinfektion von Flächen und Oberflächen sollte mindestens einmal am Tag erfolgen;
  4. individuelle Hygiene und Händewaschen sollten gefördert werden, auch durch Bereitstellung entsprechender dafür notwendiger Materialien (für alle Menschen in Haftanstalten, auch die Bediensteten);
  5. Aufklärung und Kommunikation zur Atemhygiene sollten gewährleistet sein;
  6. die Überbelegung von Haftanstalten sollte angegangen werden;
  7. es sollte einen Aktionsplan geben, in dem genau festgelegt wird, wer für die Durchführung einer bestimmten Maßnahme zum Umgang mit Verdachts- und bestätigten Fällen verantwortlich ist, welcher Zeitrahmen für die Erbringung vorgesehen ist und inwiefern und durch wen die Erbringung gewährleistet wird; und
  8. alle Betroffenen sollten über Notfallpläne informiert werden.


Zum Seitenanfang

Verfügen Haftanstalten über genügend Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung ist überall Mangelware, und es ist wichtig, dass sie in jedem Umfeld angemessen verwendet wird, damit sie nach Bedarf priorisiert werden kann. Regierungen sollten angesichts der starken Gefährdung dieser Bevölkerungsgruppe die Vorrangbehandlung von Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs erwägen und die Verfügbarkeit und Lieferung unentbehrlicher Güter gewährleisten.


Zum Seitenanfang

Dienen all diese Maßnahmen allein dem Zweck, zu verhindern, dass Häftlinge krank werden?

Diese Maßnahmen werden empfohlen, um die Einführung von COVID-19 in Haftanstalten zu verhindern, die Ausbreitung von Infektionen innerhalb von Haftanstalten zu begrenzen und die Möglichkeit einer Ausbreitung von Haftanstalten in die Gesellschaft außerhalb des Strafvollzugs zu verringern. Gesundheit im Strafvollzug ist Teil der Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens, daher würde es sich negativ auf die gesamte Gesellschaft auswirken, falls die Einführung von COVID-19 in Haftanstalten nicht verhindert würde.


Zum Seitenanfang

Warum ist die Gesundheit von verurteilten Straftätern für die Gesellschaft von Bedeutung?

Die Rechte aller vom COVID-19-Ausbruch betroffenen Menschen müssen gewahrt werden und alle Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens müssen ohne jegliche Art der Diskriminierung durchgeführt werden. Gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen liegt es in der Verantwortung des Staates zu gewährleisten, dass Menschen in Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs die gleichen Standards der Gesundheitsversorgung genießen, die auch der Gesellschaft außerhalb des Strafvollzugs zur Verfügung stehen, ohne Diskriminierung aufgrund ihres rechtlichen Status.


Zum Seitenanfang

Wie ist mit dem Problem der Überbelegung von Haftanstalten umzugehen?

Öffentliche Behörden sollten unmittelbare Maßnahmen ergreifen, um das Problem der Überbelegung von Haftanstalten anzugehen, einschließlich Maßnahmen unter Einhaltung der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation in Bezug auf Abstandhaltung und andere gesundheitliche Maßnahmen. Der Entlassung von Häftlingen, insbesondere jenen, die aufgrund von Straftaten inhaftiert wurden, die nicht unter internationalem Recht anerkannt sind, sollte Vorrang eingeräumt werden; darüber hinaus sollte auch die bedingte Entlassung, insbesondere für ältere Menschen, kranke Menschen und andere (u. a. Schwangere) mit besonderen Risiken im Hinblick auf COVID-19, Vorrang erhalten.


Zum Seitenanfang

Sollte das Wissen über die Notfallplanung auf die für Haftanstalten verantwortlichen Ministerien beschränkt werden?

Notfallpläne sollten mit allen Betroffenen geteilt werden, darunter auch Bedienstete im Strafvollzug und Häftlinge, um unnötige Angst und Sorgen zu minimieren.


Zum Seitenanfang

Welche möglichen Auswirkungen hätte eine Ausbreitung von COVID-19 in Haftanstalten?

Ein plötzlicher Ausbruch von COVID-19 in Haftanstalten würde das Gesundheitssystem unter enormen Druck setzen. Infolgedessen kämen die Kapazitäten des Systems aufgrund der Bedürfnisse Hunderter oder Tausender derzeit Inhaftierter an ihre Grenzen.


Zum Seitenanfang