WHO und Europäischer Ausschuss der Regionen wollen gemeinsam für Verbesserung des europäischen Dialogs über Gesundheitspolitik sorgen
Der Europäische Ausschuss der Regionen und das WHO-Regionalbüro für Europa haben eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der sie gemeinsam in einer Reihe von Schlüsselbereichen der öffentlichen Gesundheit tätig werden wollen. Sie wurde von Zsuzsanna Jakab, der WHO-Regionaldirektorin für Europa, und Karl-Heinz Lambertz, dem Ersten Vizepräsidenten des Europäischen Ausschusses der Regionen und Präsidenten der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, am 21. November 2016 unterzeichnet.
„Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird eine echte Partnerschaft besiegelt. Wir müssen die Gelegenheit ergreifen und die Dynamik des Rahmenkonzepts „Gesundheit 2020“ und der Agenda für nachhaltige Entwicklung gezielt nutzen. Die Regionen verfügen über eine einzigartige Position und Legitimation für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Diese Führungsrolle im Gesundheitsbereich, von der kommunalen bis zur globalen Ebene, wird bewirken, dass wir einen gemeinsamen Ansatz verfolgen,” sagte Dr. Jakab.
Die Vereinbarung knüpft an Jahre der Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen an, die zur Förderung der Beteiligung der kommunalen Ebene an der Gesundheitspolitik beigetragen haben, namentlich durch das Gesunde-Städte-Projekt sowie das Netzwerk Regionen für Gesundheit.
„Fragen Sie die Menschen in Europa, welches die wichtigsten Zutaten für ein glückliches Leben sind, dann lautet die erste Antwort immer Gesundheit .... Was bedeutet das für kommunale und regionale Behörden? Wir können unser Bestes geben, um die Handlungskonzepte zu gestalten und Praktiken zu fördern, die ein gesundes Leben begünstigen und eine widerstandsfähige, kosteneffektive und zugängliche Gesundheitsversorgung ermöglichen“, sagte Herr Lambertz bei der Unterzeichnung.
Zu den vorrangigen Handlungsfeldern in der neuen Vereinbarung gehören:
- Investitionen in Gesundheit durch einen Lebensverlaufansatz und Stärkung der Handlungsfähigkeit der Menschen;
- Bekämpfung der Herausforderungen durch nichtübertragbare und übertragbare Krankheiten;
- Stärkung von bürgernahen Gesundheitssystemen, von Kapazitäten in den öffentlichen Gesundheitsdiensten und von Vorsorge-, Surveillance- und Gegenmaßnahmen für Notlagen; und
- Schaffung widerstandsfähiger Gemeinschaften und stützender Umfelder.
Die Vereinbarung und der begleitende Aktionsplan bringen die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen in Einklang mit den Zielen und Vorgaben des Rahmenkonzepts „Gesundheit 2020“, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der von der Fachkommission für natürliche Ressourcen koordinierten jährlichen Arbeitsprogramme des Ausschusses der Regionen.