Verfahren zur Akkreditierung von in der Europäischen Region tätigen nichtstaatlichen Akteuren, die keine offiziellen Beziehungen zur WHO unterhalten, im Hinblick auf deren Teilnahme an Tagungen des WHO-Regionalkomitees für Europa

Einführung und Anwendungsbereich

Akkreditierung ist ein Privileg, das das Regionalkomitee für Europa an in der Europäischen Region tätige nichtstaatliche Organisationen, internationale Wirtschaftsverbände und gemeinnützige Stiftungen vergeben kann. Es beinhaltet auch eine Einladung zur Teilnahme ohne Stimmrecht an Tagungen des Regionalkomitees sowie die Möglichkeit der Einreichung schriftlicher oder mündlicher Erklärungen über das Regionalbüro für Europa.

Das Verfahren orientiert sich an Absatz 57 des Rahmens für die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren (FENSA, Resolution WHA69.10) und wurde auf der 67. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa (Dokument EUR/RC67/17 Rev.1 und Resolution EUR/RC67/R7 über Partnerschaften für Gesundheit in der Europäischen Region der WHO) angenommen.


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Auswahlkriterien

Um antragsberechtigt zu sein, muss der nichtstaatliche Akteur (der „Antragsteller“) folgende Kriterien erfüllen:

  1. Der Antragsteller sollte Ziele und Zwecke verfolgen, die mit der Satzung der Weltgesundheitsorganisation sowie mit ihren Handlungskonzepten vereinbar sind.
  2. Der Antragsteller sollte aktiv mit dem WHO-Regionalbüro für Europa zusammenarbeiten.
  3. Die Mitgliedschaft bzw. die Tätigkeit des Antragstellers sollte auf der Ebene der Europäischen Region angesiedelt sein.
  4. Der Antragsteller sollte als Organisation sowie hinsichtlich seiner Tätigkeit und seiner Überzeugungsarbeit gemeinnützig sein.
  5. Der Antragsteller sollte über eine festgelegte Struktur, eine Gründungsakte und feste Verfahren für die Rechenschaftslegung verfügen.
  6. Falls der Antragsteller eine Organisation mit Mitgliedern ist, sollte er die Befugnis haben, für deren Mitglieder zu sprechen, und eine repräsentative Organisationsstruktur aufweisen.


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Verfahren und Zeitrahmen für Anträge

Sämtliche Anträge auf Akkreditierung sind dem Regionalbüro per E-Mail an folgende Adresse vorzulegen: europar@who.int.

Der Antrag muss folgende Elemente enthalten:

  1. Angaben über Name, Ziele, rechtlichen Status und Führungsstruktur, die Zusammensetzung der wichtigsten Entscheidungsgremien, Vermögenswerte, Jahreseinkommen und Finanzierungsquellen, maßgebliche Partner und die Adresse der Website;
  2. eine Zusammenfassung der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro für Europa;
  3. einen Drei-Jahres-Kooperationsplan mit dem Regionalbüro für Europa, der vom Antragsteller gemeinsam mit dem Regionalbüro entwickelt und vereinbart wurde;
  4. Namen und Kontaktinformationen der für die Zusammenarbeit zuständigen Ansprechpersonen beim Antragsteller und beim Sekretariat der WHO;
  5. die Einverständniserklärung des Antragstellers, dass die gemachten Angaben im WHO-Register der nichtstaatlichen Akteure veröffentlicht werden. Die Antragsteller können auch gebeten werden, derartige Informationen selbst in das Register einzutragen.

Unvollständige oder unklare Informationen können eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben.


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Zeitplan

  • Bis 31. Dezember: Die Anträge müssen beim WHO-Regionalbüro für Europa vorliegen. Das Sekretariat prüft die Anträge, um sich zu vergewissern, dass die festgelegten Kriterien erfüllt sind, und erstellt dann einen Bericht für den Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees (SCRC).
  • März: Auf der Grundlage des Berichts des Sekretariats gibt der Ständige Ausschuss Empfehlungen ab und erstellt den Entwurf einer Entscheidung zur Genehmigung der Anträge, der dem Regionalkomitee zur Prüfung vorgelegt wird.
  • September: Das Regionalkomitee prüft den Entwurf, ändert ihn erforderlichenfalls ab und nimmt ihn dann an.


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Verfahren nach der Akkreditierungsentscheidung

Die Akkreditierungsentscheidung des Regionalkomitees wird in den Bericht des Regionalkomitees aufgenommen, und die Regionaldirektorin setzt jeden Antragsteller über die Entscheidung des Regionalkomitees in Kenntnis. Der Akkreditierungsstatus wird in dem WHO-Register der nichtstaatlichen Akteure vermerkt.

Das Regionalkomitee prüft alle drei Jahre die Zusammenarbeit mit jedem akkreditierten nichtstaatlichen Akteur und entscheidet dann, ob der Akkreditierungsstatus aufrechterhalten wird oder nicht bzw. ob die Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung auf das folgende Jahr verschoben wird. Akkreditierte Antragsteller müssen alle drei Jahre jeweils bis Ende Dezember über das Sekretariat einen Bericht über die Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro für Europa vorlegen. Der Bericht wird in dem WHO-Register der nichtstaatlichen Akteure veröffentlicht.

In Übereinstimmung mit den Artikeln 65 und 66 des FENSA kann die Regionaldirektorin auch eine frühere Prüfung auf der Grundlage der Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit dem betreffenden Antragsteller vorschlagen (in Fällen wie der Nichterfüllung der Aufgaben des Antragstellers im Kooperationsplan, einem Mangel an Kontakt, dem Versäumnis des Antragstellers, seinen Berichtspflichten nachzukommen, oder bei Veränderungen des Wesens oder der Tätigkeit des Antragstellers, einer Verletzung der Zulassungskriterien durch den Antragsteller oder jedem potenziellen neuen Risiko für die Zusammenarbeit). Das Regionalkomitee kann die Akkreditierung außer Kraft setzen, wenn es der Ansicht ist, dass die betreffenden Beziehungen im Lichte sich verändernder Programme oder anderer Umstände nicht mehr angemessen oder notwendig sind. Ebenso kann das Regionalkomitee die Akkreditierung aussetzen oder außer Kraft setzen, wenn der betreffende Antragsteller nicht mehr die Kriterien erfüllt, die zum Zeitpunkt der Akkreditierung galten, oder wenn er es versäumt, seine Angaben auf dem neuesten Stand zu halten oder seine Aufgaben in dem vereinbarten Kooperationsprogramm zu erfüllen oder über die Kooperation Bericht zu erstatten.


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Anlaufstelle für Fragen und die Einreichung von Anträgen

Referat Strategische Partnerschaften und Mittelbeschaffung, WHO-Regionalbüro für Europa europar@who.int


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